Maschinensicherheit

Arbeitsunfälle müssen vermieden und Maschinenbediener vor Verletzungen geschützt werden. Darum ist die Sicherheit von Werkzeugmaschinen ein wichtiger Aspekt, der Maschinenbetreiber zum Handeln zwingt.

Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, verlangt der Gesetzgeber, dass auch für ältere Maschinen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hier spielt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine zentrale Rolle.

Die Maschinenbetreiber sind verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und notwendige Nachrüstungen vorzunehmen.

Dazu gehört ggf. der Einbau von Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Schutztüren, Not-Aus-Schaltern usw.. Durch diese Nachrüstungen kann das Unfallrisiko erheblich gesenkt werden und es wird gewährleistet, dass ältere Maschinen weiterhin produktiv genutzt werden können.

Wir bieten Ihnen hierfür maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre spezifischen Anforderungen als auch die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung (z.B. auch bei Risikobeurteilung).

Maschinensicherheit

Beispiel-Projekt: Eine 20 Jahre alte Fräsmaschine wurde mit einer Späneschutztür ausgestattet



Ansprechpartner

An unserem Standort in Celle steht Ihnen unser Herr Kwatschjow als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen haben, ein Angebot wünschen oder sich über die L&B Werkzeugmaschinen GmbH informieren wollen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktdaten.

S. Kwatschjow

Sergej Kwatschjow
Service und mech. Konstruktion
Tel.: 05141 – 90 90 431
E-Mail: skwatschjow@lub-wzm.de






  Lühmann & Brockmann
CNC-Technik GmbH
Itagstraße 5-17
D-29221 Celle
 

  05141 – 90 90 430

    mail@lub-cnc.de
  Lühmann & Brockmann
Werkzeugmaschinen GmbH
Itagstraße 5-17
D-29221 Celle
 

  05141 – 90 90 431

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Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, verlangt der Gesetzgeber, dass auch für ältere Maschinen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hier spielt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine zentrale Rolle.

Die Maschinenbetreiber sind verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und notwendige Nachrüstungen vorzunehmen.

Dazu gehört ggf. der Einbau von Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Schutztüren, Not-Aus-Schaltern usw.. Durch diese Nachrüstungen kann das Unfallrisiko erheblich gesenkt werden und es wird gewährleistet, dass ältere Maschinen weiterhin produktiv genutzt werden können.

Wir bieten Ihnen hierfür maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre spezifischen Anforderungen als auch die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung (z.B. auch bei Risikobeurteilung).

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