Maschinensicherheit

Arbeitsunfälle müssen vermieden und Maschinenbediener vor Verletzungen geschützt werden. Darum ist die Sicherheit von Werkzeugmaschinen ein wichtiger Aspekt, der Maschinenbetreiber zum Handeln zwingt.

Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, verlangt der Gesetzgeber, dass auch für ältere Maschinen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hier spielt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine zentrale Rolle.

Die Maschinenbetreiber sind verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und notwendige Nachrüstungen vorzunehmen. Dazu gehört ggf. der Einbau von Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Schutztüren, Not-Aus-Schaltern usw.. Durch diese Nachrüstungen kann das Unfallrisiko erheblich gesenkt werden und es wird gewährleistet, dass ältere Maschinen weiterhin produktiv genutzt werden können.

Wir bieten Ihnen hierfür maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre spezifischen Anforderungen als auch die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung (z.B. auch bei Risikobeurteilung).

Beispiel-Projekt - Eine 20 Jahre alte Fräsmaschine wurde mit einer Späneschutztür ausgestattet:




Ansprechpartner

An unserem neuen Standort in Celle steht für Sie unser Herr Kwatschjow als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen haben, ein Angebot wünschen oder sich über die L&B Werkzeugmaschinen GmbH informieren wollen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktdaten.

Service und mech. Konstruktion:

Sergej Kwatschjow

Sergej Kwatschjow

Telefonnummer: 05141 - 909043-1

E-Mail: skwatschjow@lub-wzm.de



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  Lühmann & Brockmann
CNC-Technik GmbH
Hassel 58
D-29303 Bergen / Hassel
 

  05054 – 94 101

    mail@lub-cnc.de
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Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, verlangt der Gesetzgeber, dass auch für ältere Maschinen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hier spielt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine zentrale Rolle.

Die Maschinenbetreiber sind verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und notwendige Nachrüstungen vorzunehmen. Dazu gehört ggf. der Einbau von Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Schutztüren, Not-Aus-Schaltern usw.. Durch diese Nachrüstungen kann das Unfallrisiko erheblich gesenkt werden und es wird gewährleistet, dass ältere Maschinen weiterhin produktiv genutzt werden können.

Wir bieten Ihnen hierfür maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre spezifischen Anforderungen als auch die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung (z.B. auch bei Risikobeurteilung).

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Die Maschinenbetreiber sind verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und notwendige Nachrüstungen vorzunehmen. Dazu gehört ggf. der Einbau von Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Schutztüren, Not-Aus-Schaltern usw.. Durch diese Nachrüstungen kann das Unfallrisiko erheblich gesenkt werden und es wird gewährleistet, dass ältere Maschinen weiterhin produktiv genutzt werden können.

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